Europas Migrationspolitik beginnt weit vor den EU-Außengrenzen: EU-Staaten schließen Migrationspartnerschaften mit afrikanischen Staaten, damit diese bereits an ihren Landesgrenzen Migrant/innen und Fliehende auf dem Weg nach Europa aufhalten. In der Nachbarschaftspolitik mit den nordafrikanischen Staaten Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien und Marokko werden Entwicklungsgelder verstärkt an Bemühungen zur Migrationskontrolle gekoppelt: Geld fließt z.B. in Grenzschutz und Überwachungsmaßnahmen, mit denen Migration besser gesteuert werden soll. Im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens werden Geflüchtete, die über die Türkei nach Griechenland gekommen sind, nach Möglichkeiten direkt zurück in die Türkei abgeschoben – ohne Prüfung ihrer eigentlichen Asylgründe.
Bedeutet diese Ausgestaltung der Migrationspolitik das Ende des europäischen Flüchtlingsschutzes? Wie sind die Migrationspartnerschaften und das EU-Türkei-Abkommen völker- und menschenrechtlich einzuordnen? Ist die Zusammenarbeit mit teils autoritären, teils fragilen Staaten mit dem Anspruch europäischer Werte vereinbar? Und welche alternativen Modelle gibt es?