Der v.f.h. ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Der Vorstand im v.f.h. besteht aus mindestens drei Personen, dem oder der Vorsitzenden und zwei stellvertretenen Vorsitzenden sowie höchstens vier weiteren Mitgliedern. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Vorstandsmitglieder müssen stimmberechtigte Mitglieder des Vereins sein.
Der Vorstand des v.f.h. ist für alles verantwortlich, was den v.f.h. als Verein angeht. Die Aufgaben des Vorstands umfassen im Einzelnen:
- Mitgliederangelegenheiten
- Haushalt/Finanzen
- Strategische Entscheidungen
- Qualitätsentwicklung
- Initiierung bzw. Begleitung neuer Vereinsprojekte
- Netzwerken innerhalb und außerhalb des Vereins
Einzelne Vorstandsmitglieder übernehmen dabei – allein oder gemeinsam und in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und/oder der Bildungsreferentin – die Verantwortung für einen bestimmten Bereich. Die enge Zusammenarbeit von Vorstand, Hauptamtlichen und Mitgliedern führt die Qualitätsentwicklung im v.f.h. zum Erfolg und entspricht dem partizipativen Selbstverständnis des Vereins.
Weitere Informationen können unserer Satzung (Stand 2021) entnommen werden.